Rasse-Standard
FCI-Standard Nr. 314 / 25. 10. 2002 / D

Holländischer Entenlockhund (Kooikerhondje)


Ursprung: Niederlande

Datum der Publikation des gültigen Orginalstandards: 25.08.2001

Verwendung: Dieser kleine Spaniel, der heute noch wie früher beim Anlocken von Enten so erfolgreiche Arbeit leistet, ist ein echter Jagdhund mit lebhaftem Temperament. Er ist harmonisch aufgebaut und hat ein glänzendes, reich befedertes Haarkleid von attraktiver Farbe.

Klassifikation FCI
Gruppe 8: Apportierhunde, Stöberhunde, Wasserhunde.
Sektion 2: Stöberhunde.
Ohne Arbeitsprüfung.
 
 
Kurzer geschchtlicher Abriss: Diese holländische Rasse ist nun offiziell anerkannt. Der „Raad van Beheer“ hat am 18. Juni 1966 den vorläufigen Standard genehmigt. Die Baronin van Hardenbroek hat mit dieser Rasse – wie schon mit zahlreichen anderen – der holländischen Rassenvielfalt ein weiteres Kleinod hinzugefügt.  Hunde von guter Qualität werden heute in ausreichender Anzahl gezüchtet. Das jährliche dem Kooikerhondje gewidmete Treffen hat eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung dieser Jagdhundrasse gespielt.

Allgemeines Erscheinungsbild: Lebhafter, mehrfarbiger Hund mit nahezu quadratischem Körperbau. Seine Rute ist gut befedert, der Kopf wird hoch getragen.

Wichtige Proportionen: Die Körperlänge übertrifft etwas die Widerristhöhe. Oberkopf und Fang sind ungefähr gleich lang.

Verhalten/Charakter (Wesen): Fröhlich, aber nicht lärmend, sehr abhängig von seiner häuslichen Umgebung, freundlich, gutartig und aufmerksam.

Kopf

Oberkopf
 
Schädel: Genügend breit, mäßig gewölbt.
Stop: Deutlich sichtbar, doch nicht zu tief.

Gesichtsschädel
 
Nasenschwamm: Schwarz.
Fang: Im Profil gesehen nicht zu tief.
Lippen: Nicht überhängend.
Kiefer/Zähne: Normal ist das Scherengebiß, Zangengebiß zulässig.
Backen: Gut ausgefüllt.
Augen: Mandelförmig, tiefbraun mit freundlichem, aufmerksamem Ausdruck.
Ohren: Von mittlerer Größe, etwas über einer gedachten Linie von der Nasenspitze durch den Augenwinkel angesetzt; ohne Weiß; dicht an den Wangen herabhängend. Mit langem Haar befranst, dessen Spitzen vorzugsweise schwarz sind („Ohrringe“).
Hals: Gerade, gut bemuskelt.
 
Körper
 
Rücken: Kräftig. 
Brust: Tief mit genügend Rippenwölbung.
Rute: Auf Höhe der Rückenlinie oder etwas darüber getragen; nicht geringelt. Mit einer weißen Fahne gut befedert; der letzte Schwanzwirbel reicht bis zum Sprunggelenk.

Gliedmaßen

Vorderhand: Läufe gerade, nicht zu stark befedert.
Hinterhand: Die Keulen sind mit langem Haar befedert; unterhalb der Sprunggelenke haben die Läufe jedoch keine Befederung. Die Sprunggelenke sind genügend gewinkelt.
Pfoten: Klein, mit fest zusammengefügten Zehen; von kurzem Haar bewachsen.
Gangwerk/Bewegung:
Sollte fließend und federnd sein, nicht steppend.
 
Haarkleid

Haar: Mittellang, leicht gewellt oder glatt; nicht lockig, dicht anliegend. Nicht zu feines Haar, Unterhaar gut entwickelt; leicht zu pflegen.
Farbe: Klar abgegrenzte Flecken von reiner orange-roter Farbe auf weißem Grund. Die orange-rote Farbe sollte überwiegen. Schwarz-weiße und dreifarbige Hunde sind nicht zugelassen. Kopfzeichnung: Eine weiße Blesse und orange-rote Wangen werden bevorzugt.
Größe: Widerristhöhe : Ungefähr 35 – 40 cm.
Fehler: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muß als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.

Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.


N.B. Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.